Praxispartner im dualen Studium
Praxispartner sind meist mittelständische, aber auch große Unternehmen, Verbände, Kommunen, Vereine, Kanzleien, soziale Einrichtungen und andere Institutionen, die regional aber auch überregional ansässig sein können. Die Anerkennung als Praxispartner der Berufsakademie Sachsen erfolgt auf eigenen Antrag.
Praxispartner müssen für die erfolgreiche Anerkennung folgende Anforderungen erfüllen:
- erfolgreiche Prüfung als anerkannter Praxispartner durch den Leiter des Studiengangs,
- Sicherstellung der Verfügbarkeit eines Betreuers für den Studierenden, der über einen den Studieninhalten entsprechenden akademischen Abschluss verfügt.
Aufträge der Praxispartner im Rahmen des Dualen Studiums sind neben der Vermittlung der in der jeweils geltenden Studienordnung verankerten praktischen Studieninhalte:
- die Mitwirkung an der Betreuung und Bewertung von Prüfungen, Studien- und Abschlussarbeiten,
- das unternehmenstypische Umsetzen der in den jeweiligen Studienordnung geforderten Inhalte in den Praxisphasen,
- die Mitwirkung in Gremien,
- die Beantragung der Zuweisung von Studienplätzen an der Berufsakademie Sachsen sowie
- das Zahlen einer Ausbildungsvergütung (mindestens 440€/Monat).
Insbesondere durch die Mitwirkung in den verschiedenen Gremien der Berufsakademie Sachsen können unsere Praxispartner Einfluss auf Weiterentwicklung bspw. von Studieninhalten nehmen.
Praxispartnersuche
Die Berufsakademie Sachsen fragt jährliche alle anerkannten Praxispartner ab, ob sie für das kommende Jahr bzw. die kommenden Jahre einen oder mehr Studierende ausbilden werden. Die Liste der ausbildenden Praxispartner ist im Anschluss an diese Abfrage, zu einem Stichtag auf den Homepages der einzelnen Staatlichen Studienakademien studiengangbezogen ersichtlich. Begleitet durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Messeauftritte, Studienberatungen usw. können so Interessenten den persönlichen Kontakt mit den Akademien und den Praxispartnern suchen und sich bewerben. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass zukünftige Studierende ihren Praxispartner „mitbringen“. Es bedarf in diesem Fall der Anerkennung des Praxispartners durch den jeweiligen Leiter des Studiengangs.